Vertragsgrundlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verbands App

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bereitstellung und Nutzung der Verbands App durch die radtke solutions GmbH. Sie bilden die verbindliche Grundlage für sämtliche SaaS-Leistungen, Integrationen, Apps und ergänzenden Services.

§ 1 Geltungsbereich & Definitionen

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der radtke solutions GmbH, Bergedorfer Straße 92, 21029 Hamburg (nachfolgend „radtke solutions“), und Kunden (Verbände, Vereine, Organisationen, Unternehmen), die die Verbands App sowie zugehörige Module, Apps, Integrationen oder Dienstleistungen nutzen.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn radtke solutions ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(3) „Vertragssoftware“ meint die Verbands App (SaaS), mobile Apps, Web-Frontends, Administrationsoberflächen, Schnittstellen (API) sowie begleitende Services. „Kundeninhalte“ sind sämtliche Daten, Dokumente, Texte, Medien, die der Kunde oder dessen Nutzer*innen in die Vertragssoftware einbringt.

§ 2 Vertragsschluss & Vertragsdokumente

(1) Angebote von radtke solutions sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Auftragsdokuments, eines individuellen Angebots oder durch digitale Annahme (z. B. E-Signatur) zustande.

(2) Vertragsbestandteile sind (i) das Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung, (ii) diese AGB, (iii) Service-Level-Agreements (sofern vereinbart), (iv) Auftragsverarbeitungsvertrag (sofern erforderlich).

(3) radtke solutions kann ein Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen oder die Nutzung gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.

§ 3 Leistungen der radtke solutions GmbH

(1) radtke solutions stellt dem Kunden die Vertragssoftware während der Vertragslaufzeit als Software-as-a-Service (SaaS) bereit. Ort der Leistungserbringung ist das Rechenzentrum (Google Cloud Platform, Region europe-west3).

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung. radtke solutions ist berechtigt, Funktionalitäten weiterzuentwickeln, zu erweitern oder zu ändern, sofern hierdurch keine wesentliche Beeinträchtigung der vereinbarten Kernfunktionen entsteht.

(3) Optional angebotene Professional-Services (Workshops, Implementierung, Beratungen, Integrationen) werden separat beauftragt. radtke solutions schuldet keinen Erfolg, sondern eine fachgerechte Leistungserbringung.

(4) radtke solutions stellt Updates, Sicherheits-Patches und technische Weiterentwicklungen nach eigenem Ermessen bereit. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Release-Termine oder Feature-Roadmaps.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner sowie Administrationskontakte. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche Nutzer*innen die Vertragssoftware nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und geltenden Gesetze verwenden. Unzulässige Inhalte oder Nutzungen hat der Kunde unverzüglich zu unterbinden.

(3) Der Kunde ist für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit seiner Kundeninhalte verantwortlich. Er sichert zu, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

(4) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert der Kunde radtke solutions unverzüglich. radtke solutions kann Zugangsdaten sperren, wenn Anhaltspunkte für Missbrauch bestehen.

§ 5 Nutzungsrechte & Schutzrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Vertragssoftware im Rahmen der vereinbarten Benutzerkontingente zu nutzen.

(2) Sämtliche Rechte an der Vertragssoftware, einschließlich Weiterentwicklungen, verbleiben bei radtke solutions bzw. deren Lizenzgebern.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware zu dekompilieren, zu verändern, zu kopieren, zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.

(4) Individuelle Anpassungen, Templates oder Konfigurationen, die radtke solutions für den Kunden erstellt, dürfen ausschließlich innerhalb der Verbands App genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen & Preisanpassung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abrechnungen erfolgen in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) SaaS-Gebühren werden im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) in Rechnung gestellt. Dienstleistungen und Aufwände werden nach Aufwand vergütet.

(3) radtke solutions ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode anzupassen. Erfolgt keine Zustimmung, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung.

(4) Bei Zahlungsverzug ist radtke solutions berechtigt, Leistungen zurückzuhalten und den Zugang zur Vertragssoftware zu sperren. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Verfügbarkeit, Service-Level & Support

(1) radtke solutions erbringt die SaaS-Leistung mit einer Zielverfügbarkeit von 99,5 % pro Kalenderjahr (exklusive angekündigter Wartungsfenster). Spezifische Service-Level sind nur verbindlich, wenn schriftlich vereinbart.

(2) Wartungsarbeiten werden – sofern möglich – außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt.

(3) Supportanfragen werden per E-Mail unter support@verbands.app oder über das Kundenportal entgegengenommen. Reaktionszeiten ergeben sich aus dem vereinbarten Service-Level.

§ 8 Datenschutz & Informationssicherheit

(1) radtke solutions verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen. Bei Verarbeitung im Auftrag wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

(2) radtke solutions stellt technische und organisatorische Maßnahmen bereit, die dem Stand der Technik entsprechen, einschließlich Verschlüsselung, rollenbasierter Zugriffskontrolle, LoggingService, Monitoring und Penetrationstests.

(3) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne und stellt die rechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung sicher.

§ 9 Gewährleistung & Haftung

(1) radtke solutions gewährleistet die vertragsgemäße Funktion der Vertragssoftware. Bei Abweichungen kann der Kunde Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verlangen.

(2) radtke solutions haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Fälle höherer Gewalt, Datenverluste aufgrund nicht ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden oder indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen.

(4) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 10 Laufzeit & Kündigung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die initiale Vertragslaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, Zahlungen einstellt oder insolvent wird.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Nach Vertragsende stellt radtke solutions dem Kunden Datenexporte in einem gängigen Format bereit. Darüber hinausgehende Unterstützung wird separat vergütet.

§ 11 Leistungs-, Produkt- & AGB-Änderungen

(1) radtke solutions ist berechtigt, Funktionen anzupassen, zu erweitern oder einzustellen, sofern dadurch die Kernfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde mindestens 6 Wochen im Voraus informiert.

(2) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. radtke solutions weist in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht hin.

§ 12 Referenzen & Marketing

(1) radtke solutions ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen (Name, Logo, öffentlich verfügbare Zitate), sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Der Widerspruch kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden.

(2) Gemeinsame Pressemitteilungen, Fallstudien oder Veranstaltungen bedürfen einer gesonderten Abstimmung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Stand: 13. November 2025

Vertragsberatung

Individuelle Konditionen & Rahmenverträge

Wir begleiten Verbände, Kammern und Unternehmen mit maßgeschneiderten Modellen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Enterprise-Funktionen, zusätzliche Compliance-Anforderungen oder individuelle SLAs benötigen.